Wünsche an zukünftige Schüler
Der musische Schwerpunkt des Albert-Einstein-Gymnasiums ist Ausdruck besonderer Wertschätzung der musischen Fächer Kunst, Musik, Darstellendes Spiel und Deutsch.
Musischer Schwerpunkt der Schule bedeutet: Fächerübergreifende Wirksamkeit dieses Aspektes in die Unterrichtsarbeit aller anderen Unterrichtsfächer hinein sowie die Verpflichtung, in Klasse 7-10 an einer musischen AG bzw. einem musischen Wahlpflichtfachkurs teilzunehmen.
Für die Auswahlentscheidung werden im Folgenden Kriterien benannt, denen Schüler/innen gerecht werden sollten, die von ihren Eltern bewusst an einer Schule mit diesem musischen Schwerpunkt angemeldet werden. Das Erfüllen dieser Anforderungen kann bei der Anmeldung nachgewiesen werden durch:
- Bestätigung der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerben, Zirkeln
- Nachweis auf Zeugnissen der Grundschule
- Nachweis außerschulischer musischer Aktivitäten
- Nachweis besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten
- Antragsgespräch.
(Es ist denkbar, dass dieser Nachweis auch durch ein Gutachten des/der Klassenlehrer/in der zuletzt besuchten Klasse unterstützt wird.)
Das Wunschprofil eines Schülers für eine Schule mit musischem Schwerpunkt kann beschrieben werden durch einige der folgenden Aktivitäten:
- regelmäßige Teilnahme an Musik-AG's der Grundschule
- Aktivitäten in außerschulischen Chören, bzw. Orchestern
- Fähigkeit, ein Instrument zu spielen
- Erfahrungen im Ensemblespiel
- regelmäßige Teilnahme an künstlerischen Arbeitsgemeinschaften
- außerschulische künstlerische Aktivitäten
- Teilnahme an Schreibaktivitäten
- Vorlesefähigkeiten und Bereitschaft zu Vorlese-Wettbewerben
- Teilnahme an Aktivitäten Darstellenden Spiels
- Leseverhalten, Kenntnis von Jugendliteratur, evtl. Bibliotheksbenutzung
- Darstellungsfähigkeit, Identifikation mit literarischen Figuren
- Darstellung des eigenen Fernsehverhaltens (Auswahl, Fähigkeit, Gesehenes darzustellen)
- Teilnahme am kulturellen Leben, Interesse an Literatur/Kunst/Musik/Theater.
Nachweise der Grundschule, Zeugnisse, Bestätigungen außerschulischer Art und Ergebnisse des Antragsgesprächs bilden Grundlagen für die Auswahlentscheidung.
Die hier genannten Kriterien beschreiben unsere Wünsche. Bewerben sich mehr Schüler als Plätze zur Verfügung stehen, gelten "in abgestufter Rangfolge" die Kriterien des Schulgesetzes (§ 56):
- die Förderprognose
- die musischen Aktivitäten (vgl. "Präzisierung")
- die Wahl der angebotenen Sprachenfolge
Im übrigen entscheidet das Los.