Schulordnung
- Allgemeines
- Die Schule ist der Ort, an dem wir miteinander und voneinander lernen. Wesentliche Grundlagen dafür sind innerhalb und außerhalb des Unterrichts Toleranz, Respekt, Transparenz und Verantwortung.
- In diesem Sinne formuliert diese Schulordnung Regeln und Verhaltensnormen im Rahmen des Schulgesetzes. Sie basieren auf der Einsicht des Einzelnen, dass es darauf ankommt, diese Schule so zu gestalten, wie wir sie uns wünschen. Sie sollen aber auch außerhalb und nach der Schulzeit Bestand haben.
- Unterricht und Unterrichtsbeginn
- Das Schulgebäude wird um 7:30 geöffnet. Die jeweils geltenden Unterrichtszeiten sind der Homepage zu entnehmen.
Sonnabends können Arbeitsgemeinschaften stattfinden und versäumte schriftliche Arbeiten nachgeschrieben werden. - Alle am Unterricht Beteiligten sollen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum, meldet eine Schülerin oder ein Schüler der betroffenen Lerngruppe dies dem Sekretariat.
- Die Nutzung privater elektronischer Medien ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten für die Lehrkräfte in den Lehrerzimmern und Sammlungsräumen der Schule sowie für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ausschließlich in der Eingangshalle der Schule und auf dem „roten Platz“. Über Ausnahmen, wie beispielsweise die zielgerichtete Nutzung im Unterricht, entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft bzw. die Schulleitung. Verstöße gegen diese Regelung werden mit den im Schulgesetz vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.
- Die nicht ausdrücklich von der zuständigen Lehrkraft zugelassene Nutzung elektronischer Geräte (v.a. solcher mit Internetzugang) während jeglicher Art von Leistungskontrollen kommt einem Täuschungsversuch gleich.
- Essen, Trinken und Kaugummi-Kauen im Unterricht sind nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.
- Pausen und Freistunden
- In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 das Schulgebäude. Bei ungünstiger Witterung wird „abgeklingelt.“ In diesem Fall können die Schülerinnen und Schüler sich im Schulgebäude an geeigneter Stelle aufhalten.
- Während ihrer Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen (Hof, Eingangshalle, Cafeteria, Bibliothek, Schülerarbeitsraum) auf, um den laufenden Unterricht nicht zu stören.
- Wegen der bestehenden Aufsichtspflicht der Lehrkräfte dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 das Schulgelände bis zum Ende ihrer jeweils letzten Stunde nicht verlassen.
- Fehlzeiten und Entschuldigungen
- Muss eine Schülerin oder ein Schüler aus unvorhergesehenen Gründen fehlen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten unverzüglich die Schule über das Online-Formular auf der Webseite oder telefonisch. Innerhalb von drei Unterrichtstagen sowie nach Abschluss der Fehlzeit wird der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt.
- Muss eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt den Unterricht vorzeitig verlassen, benachrichtigt sie/er die unterrichtende Lehrkraft und meldet sich im Sekretariat, wo das Weitere veranlasst wird.
-
Wenn sich bei einer volljährigen Schülerin oder einem volljährigen Schüler die selbstentschuldigten Fehlzeiten häufen, kann der zuständige Oberstufenausschuss beschließen, dass zukünftig die krankheitsbedingten Fehlzeiten nur noch mit einem ärztlichen Attest entschuldbar sind.
-
- Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler der gymnasialen Oberstufe eine Klausur, so darf diese nur dann nachgeschrieben werden, wenn spätestens am dritten Tag danach eine ärztliche Bescheinigung vorliegt oder ein außergewöhnlicher Grund für das Fehlen nachgewiesen wird.
- Anträge über eine Beurlaubung müssen rechtzeitig mit Begründung eingereicht werden. Über Anträge bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung bzw. die Tutorin oder der Tutor, über Beurlaubungen für die Zeit vor Beginn oder nach Ende der Ferien sowie über längere Beurlaubungen die Schulleitung. Dem Antrag auf Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien kann nur dann stattgegeben werden, wenn außergewöhnliche Gründe nachgewiesen werden.
- Störungen des Schullebens
- Alle am Schulleben Beteiligten sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Störende, belästigende oder gefährdende Handlungen müssen unterbleiben. Falls dennoch derartige Handlungen beobachtet werden, müssen diese unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte und der anderen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
- Für alle Schülerinnen und Schüler sind die Info-Bretter im Foyer der zentrale Ort der Information. Das gilt insbesondere für die Kenntnisnahme des Vertretungsplans.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich dafür, das Schulgebäude und -gelände sauber zu halten. Verunreinigungen und Verschmutzungen müssen durch die dafür Verantwortlichen außerhalb der Unterrichtszeit beseitigt werden. Das Mitbringen von Eddings oder vergleichbaren Permanentmarkern ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist verantwortlich dafür, das gemeinsame Eigentum (Bücher, Geräte, Mobiliar usw.) sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen müssen die Verantwortlichen oder ihre Erziehungsberechtigten Schadenersatz leisten.
- Auftretende Konflikte sollten von den Beteiligten einvernehmlich gelöst werden. Kommt es zu Konflikten mit einer Lehrkraft, so bieten sich Gespräche mit dieser Lehrkraft, der jeweiligen Klassenleitung und den Vertrauenslehrkräften an. Als Vermittlerin kann außerdem die „Buddy-Gruppe“ hinzugezogen werden. Wenn ein Konflikt so nicht zufriedenstellend zu lösen ist, wird die Schulleitung einbezogen.
- Sonstiges
- In der Schule sollte angemessene Kleidung getragen werden.
- Der Sportunterricht erfolgt koedukativ und es ist auf funktionale, angemessene Sportkleidung zu achten.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände sowie vor dem Haupteingang ist für alle Mitarbeiter der Schule und die Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.
- Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
Motorräder werden auf dem ‚Roten Platz’ geschoben.
Vor der Schule ist besonders langsam und aufmerksam zu fahren.
Die vorliegende Schulordnung ist nach Beschluss der Schulkonferenz vom 04.06.2019 ab dem Schuljahr 2019/20 gültig.