Richter*innen zu Gast in unserem Haus
Tag des Grundgesetzes
Am 23.05.2022, dem Tag des Grundgesetzes, hat die Klasse 10a des Albert-Einstein-Gymnasiums an einem Pilot-Workshop des Leadership Berlin - Netzwerk Verantwortung e.V. zum Thema Meinungsfreiheit teilgenommen.
Zu Besuch war der Präsident vom Amtsgericht Lichtenberg Werner Gräßle und die ehemalige Leiterin des Verfassungsschutzes in Brandenburg, Winfriede Schreiber.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für den damals neuen Staat, die Bundesrepublik Deutschland, verkündet. Das Grundgesetz soll die Freiheit des Volkes vor dem Staat schützen und sich klar vom nationalsozialistischen Schreckensregime abgrenzen.
Bis heute begründet das Grundgesetz den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und organisierter Rechtsstaat.
Nach einer kurzen Einführung bezüglich der verschiedenen Artikel im Grundgesetz haben wir uns anhand eines Falles auf die Meinungs- und Kunstfreiheit fokussiert. Dafür haben wir uns zunächst mit dem komplizierten Fall des Künstlers Xavier Naidoo beschäftigt. In zwei Stuhlkreisen à ca. 10 Schüler*innen haben wir uns das Lied, „Raus aus dem Reichstag‘‘ angehört und kritische Textzitate benannt. Daraufhin führten wir eine Diskussion über ein reales Strafverfahren, in dem es darum ging, dass eine Kritikerin Naidoo als Antisemit betitelt hat. Naidoo ging gegen die Kritikerin vor und stellte Strafanzeige. Das Landgericht in Regensburg untersagte der Frau, diese Bezeichnung für Naidoo zu verwenden. Dieses begründeten die Landgerichte damit, die persönliche Würde des Künstlers zu schützen. Somit war es zunächst gerichtlich untersagt, Naidoo als Antisemit zu bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht hingegen widersprach diesem Urteil und berief sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, welcher die Meinungsfreiheit in unserem Rechtsstaat sichert.
Zudem wurden uns mehrere Verfahren bezüglich des Rechtes auf Meinungsfreiheit vorgestellt. Ein Beispiel ist, ob man in den Schulen der USA jeden Morgen beten sollte. In unseren Gruppen schauten wir uns somit vor allem Artikel 5 des Grundgesetzes an. Die Diskussion ging über 2 Schulstunden und wir konnten das Strafverfahren aus verschiedenen Perspektiven beurteilen und es anhand des Grundgesetzes bewerten. Dadurch haben wir auch gemerkt, wie schwierig es sein kann, zwischen eigener Meinung, Fakt, künstlerischer Freiheit und Verletzung der Menschenwürde zu unterscheiden und zu urteilen.
Wann ist eine Meinung noch eine Meinung? Die Demokratie lebt von vielen verschiedenen Meinungen und ist somit keine einfache Form der Politik. In einer Demokratie muss man viel aushalten können. ,,Die Demokratie lebt vom Widerspruch‘‘, sagte auch Winfriede Schreiber während des Workshops.
Die Diskussion mit Experten über unsere Verfassung wurde von den meisten Schüler*innen sehr positiv angenommen und eignet sich in Zukunft auch fachübergreifend für Deutsch, Ethik und Politik.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Stracke oder Frau Hüther.
Sven Sommerfeld
10a